
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für jeden Abrechnungszeitraum eine KrankenkassenListe zu erstellen. In ihr sind alle Arbeitnehmer des Betriebes zu erfassen, und zwar getrennt nach Krankenkassen (Einzugsstellen). Die Liste muß entsprechend der Sortierfolge der Lohnunterlagen aufgebaut werden und ...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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